Da aufgrund der aktuellen Lage die Generalversammlung nicht innert nützlicher Frist stattfinden kann, hat der Vorstand am 03. Dezember 2020 beschlossen, eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Die schriftliche Durchführung kann aufgrund der Verordnung des Bundesrates über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) auch stattfinden, ohne dass dies in den Statuten der Vereine vorgesehen ist. Die Unterlagen zu den Traktanden erhaltet ihr Ende Januar.